AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Kumpanei – Hundeerziehungsberatung – Bikem Yüce (= Auftragnehmerin) und den jeweiligen Hundebesitzer*innen, Kursteilnehmer*innen (= Auftraggeber*innen).

  1. Impfungen und Krankheiten

An Kursen und Unterrichtseinheiten können nur Hunde teilnehmen, die über einen gültigen, ihrem Alter entsprechenden Impfschutz verfügen. Der Impfausweis ist auf Verlangen vorzuweisen.

Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder Parasiten sind von Kursen, Unterrichtseinheiten, Seminaren und Workshops ausgeschlossen.

  1. Vertragsabschluss

Anmeldungen mittels Anmeldeformular, Mail, Telefon oder über die Buchung auf der Webseite sind verbindlich und verpflichten zur Zahlung der Gebühr des gebuchten Angebots. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Auftragnehmerin zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

  1. Kurspreise und Bezahlung

3.1. Kurse und Unterrichtseinheiten

Es gilt die bei Abschluss des Vertrages geltenden Preise für Kurse, Unterrichtseinheiten. Die jeweilige Gebühr ist mit der Anmeldung oder spätestens vor der ersten Teilnahme. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung.

3.2. Seminare und Workshops

Die Seminar- und Workshopkosten sind mit der Anmeldung oder spätestens zwei Wochen vor Seminar- oder Workshopbeginn zur Zahlung fällig, sofern von der Auftragnehmerin keine anderslautende Mitteilung erfolgt. Bei Zahlungsverzug kann die Auftragnehmerin den Teilnahmeplatz weitergeben; die Seminargebühr ist trotzdem geschuldet.

  1. Rücktritt durch Auftraggeber*innen

4.1. Kurse und Unterrichtseinheiten

Im Verhinderungsfalle sind Abmeldungen mindestens 24 Stunden vorher zu kommunizieren, ansonsten wird der vereinbarte Betrag vollumfänglich zur Zahlung fällig.

4.2. Seminare und Workshops

Ein Rücktritt durch die Auftraggeber*innen ist bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn ohne Kostenfolge möglich. Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen sind die Kurskosten vollumfänglich geschuldet. Wird ein*e Erzsatzteilnehmer*in gefunden, entfällt die Stornierungsgebühr. Es wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von CHF 80.- in Rechnung gestellt.

  1. Rücktritt durch Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin behält sich vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl die Kurse und Unterrichtsstunden bis spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn abzusagen. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Durchführung der Kurse.

Bei einem Rücktritt durch die Auftragnehmerin erhalten die Teilnehmenden die von Ihnen bereits bezahlte Gebühr wieder zurück. Ausgenommen bleibt die Gebühr für bereits durchgeführte Kurse. Weitergehende Ersatzansprüche, aus welchem Grund auch immer, können nicht geltend gemacht werden.

  1. Haftung der Auftraggeber*innen

Für Sach- oder Personenschäden, die durch mitgebrachte Hunde entstehen, haften die Hundehalter*innen und die Auftraggeber*innen selbst. Eine Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden ist obligatorische Voraussetzung für die Teilnahme.

  1. Haftung der Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin lehnt jegliche Haftung ab für Schäden, die durch Kursteilnehmende oder Dritte und deren Hunden herbeigeführt werden. Die Auftraggeberin übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch das Ausführen der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen.

Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für alle Hilfspersonen, denen die Auftragnehmerin Aufgaben übertragen hat. Die Auftragnehmerin haftet lediglich für die gehörige Auswahl, Instruktion und Überwachung von beigezogenen Dritten.

Jegliche Begleitpersonen sind durch die Teilnehmenden von den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren und diese gelten gegenüber den Begleitpersonen in gleicher Weise.

  1. Sonstiges

Die Teilnahme von läufigen Hündinnen ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

Alle Hunde sind während der Kurszeiten auf dem ganzen Trainingsgelände an der Leine zu führen, wenn die Auftragnehmerin keine anderslautende Anweisung gibt. Den Anordnungen der Auftragnehmerin ist grundsätzlich Folge zu leisten. Für die Folgen der Ausführung von Trainingsvorschlägen haftet die Auftraggeberin oder der Auftraggeber selbst. Auf dem gesamten Trainingsgelände gilt Kotaufnahmepflicht.